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Pfrontener Hof GmbH
Ein Baby- oder Zustellbett ist auf Anfrage verfügbar. Bitte kontaktieren Sie das Hotel Pfrontener H... mehr ... 24. Mai 2024
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Ein Baby- oder Zustellbett ist auf Anfrage verfügbar. Bitte kontaktieren Sie das Hotel Pfrontener H... mehr ... 24. Mai 2024
Unabhängig, kritisch, vorausschauend - Ihre Unternehmensziele bestimmen die Herausforderungen, denen wir uns vorausschauend stellen wollen., Gemeinsame Ausübung des Steuerberaterberufes. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Vermittlung von Versicherungsverträgen
(Versicherungsmaklertätigkeit), Entwicklung und
Vertrieb von Versicherungsprodukten, der Abschluss
von Verträgen oder der Nachweis der Gelegenheit zum
Abschluß von Verträgen gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1a
GewOund die Vermittlung von Anteilscheinen einer
Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestm
entgesetz vertrieben werden dürfen, soweit die
Voraussetzungen des § 2 Abs.6 Satz 1 Nr. 8 KWG
erfüllt sind, die Vermittlung von sonstigen
öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für
gemeinsame Rechnung Rechnung der Anleger verwaltet
werden, die Vermittlung von öffentlich angebotenen
Anteilen an einer GmbH oder Kommanditgesellschaft
sowie Unternehmensberatung unter Ausschluss von
Rechts- und Steuerberatung.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis gem. §34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregisternummer:
D-7TP3-4F5IY-03
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Erfahren. Vorausdenkend. Sicher. Hilfsbereit. Partnerschaftlich. Die AachenMünchener ist Ihr Partner für langfristige Sicherheit und Vorsorge., Neben Tradition und Erfahrung in der Beratung ist es u.a. die Entwicklung zeitgemäßer Produkte, die zum Erfolg der AachenMünchener und damit ihrer kunden führt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43 a Abs. 4 WPO.
(2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
(3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
Ea bestehen bundesweit Standorte.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist jedoch zu allen Geschäften berechtigt, die mit der Anlegung ihres Vermögens in Verbindung stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Gesellschaften ähnlicher Art zu gründen, sich an ihnen zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen fortführen und errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§34 StBerG). Die Gesellschaft darf keine gewerblichen Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG ausüben. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Oberkotzau Schwarzenbach an der Saale Rehau Naila Münchberg Helmbrechts