ACM Austria Capital Management GmbH
Vermögensverwaltung, ausgeschlossen sind Geschäfte, die nach dem Kreditwesengesetz genehmigungsbedürfig sind; Verwaltung und Vermittlung von Versicherungsverträgen nach § 93 HGB.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Vermögensverwaltung § 32 KWG.
Verwaltung und Vermittlung von Versicherungsverträgen nach § 93 HGB und Immobilien § 34c.
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